Rechtsschutzversicherung, Lenkerrechtsschutz oder auch „Unschuldig der Fahrerflucht bezichtigt, freigesprochen und nun € 5.000,- Schulden beim Rechtsanwalt“
Da war ein böses Erwachen als Ahmet M. die Lenkererhebung zugestellt bekam. Ein Nachbar wollte Ihn beobachtet haben, als er beim Ausparken ein Auto (das des Nachbarn) beschädigt haben sollte.
Das pikante an der Sache aber war, dass Ahmet M., der als Chauffeur bei einer Mietwagen-Firma arbeitet, just zu dem Zeitpunkt einen Deutschen Arzt gerade nach Budapest zum Flughafen brachte.
Mit dessen Zeugenaussage im Sack, suchte er einen Rechtsanwalt seines Vertrauens aus. Der Anwalt übernahm den Fall gerne, würde er doch großzügig bezahlt. Was Ahmet M. da noch nicht wusste: bei Verfahren ohne Anwaltspflicht, gibt’s bei Freispruch auch keinen Kostenersatz.
Der Fahrgast wurde als Zeuge geladen, die Aussage war glaubwürdig, Ahmet M. wurde erwartungsgemäß freigesprochen und fiel als er die Anwaltsrechnung erhielt, sprichwörtlich aus allen Wolken.
Dabei hätte er sich diese Art von Ärger verhältnismäßig leicht vom Hals schaffen können: eine simple Rechtsschutzversicherung hätte ihn davor bewahrt.
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