Haushaltsversicherung und Haftpflicht, oder auch „ein Bobby Car hat keine Bremsen“

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„Unser Sohn bekam zu seinem dritten Geburtstag, von Oma und Opa ein Bobby Car geschenkt, welches er selbstverständlich sofort, eifrigst Probe fuhr. Am Ende des leicht abschüssigen Gartenwegs befindet, bzw. befand sich eine großer Terrakotta Vase. Der Schreidauer vorm Einschlag nach zu schliessen, dürfte er ungefähr 2m vorher bemerkt haben, dass die Konstrukteure des Bobby Cars, an den Bremsen gespart hatten. ;-)

Die Erfahrung zeigt uns, dass die Dellen an unserem Sohn von selbst verschwinden. Die Terrakotta Vase hingegen, entschied sich als sprichwörtlich Klügerer, nachzugeben und ist nun leider kaputt. Ist das versichert?“ schrieb uns einst, ein lieber Kunde.

Die Antwort lautete selbstverständlich „JA“.

Nie ist man als „Versicherungsheini“ seinen Kunden näher oder hört Sie öfter, als wenn Kinder ins Haus kommen. Kaputte Vasen, vom Tisch gefegte Riedel Gläser, mit Saft ausgeknockte Laptops, (fast) nichts vermag uns noch zu überraschen.

Spätestens dann ist man froh, eine kulante Haushaltsversicherung mit integrierter Haftpflicht zu haben, welche auch Schäden bei Verwandten zahlt.

Das Haftungsrisiko wird augenscheinlich immer größer. Galt es vor zwanzig Jahren noch als höhere Gewalt und nicht weiter schlimm, wenn sich Kinder beim Spielen etwas brachen, scheint es heutzutage bereits üblich, sofort nach einem Schuldigen zu suchen um in weiterer Folge, Schmerzensgeld und Schadenersatz einzufordern.

Die Versicherungen gehen bei Vorfällen mit Kindern, im Regelfall sehr besonnen zu Werke. Die Frage der Haftung, hängt dann immer vom Reife- und Entwicklungsgrad der Kinder ab.

Kürzlich hatten wir einen Fall, wo im Zuge eines Kindergeburtstages, eine Seilrutsche zur Verfügung stand. Den ganzen Tag spielten 8jährige damit. 10 Minuten vor Partyschluss passierte es. Eines der Kinder rutschte. Ein Anderes ging verträumt in die Bahn. Das Ergebnis, Nasenbluten und ein ausgetretener Schneidezahn.

In dem Fall verweigerte die Versicherung jegliche Leistung an den Geschädigten, mit der Begründung, ein Kind von 8 Jahren, dass den ganzen Tag mit ebendieser Rutsche gespielt hat, muss um die Gefahren wissen. Das rutschende Kind hingegen konnte nichts dafür und trifft keine Schuld.

Man sicherte den Eltern, des unfreiwillig zum Treter gewordenen Kindes sogar zu, etwaige Ansprüche, weil ungerechtfertigt, vor Gericht abzuwehren.

Wir regten an, die Kosten der kosmetischen Zahnbehandlung, über die Unfallversicherung des Kindes zu refundieren. Aber das ist eine andere Geschichte;)

Sascha Datler

 

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